Urteile zur Tierhaltung

Großer Hund - große Gefahr

Zwischen zwei freilaufenden und nicht angeleinten Hunden kam es zu einer Rauferei, wobei sich ein großer Dalmatinerrüde auf einen kleinen Scottish-Terrier stürzte, diesen packte und ihm eine 5 - 8cm große Rißwunde zufügte. Die Halterin des Scottish-Terriers verlangte nun Ersatz der Tierarztbehandlungskosten in Höhe von 60 Euro. Ihre Klage gegen den Halter des Dalmatiners hatte Erfolg. Obwohl der Scottish-Terrier auch nicht angeleint war und möglicherweise als erster geknurrt hatte, war der Anspruch nicht aufgrund der von dem Scottish-Terrier ausgehenden Gefahr zu mindern. Die von dem Dalmatiner ausgehende Gefahr stand so im Vordergrund, daß die von dem kleinen Scottish-Terrier ausgehende Gefahr dem gegenüber nicht ins Gewicht fällt. Das Gericht folgert dies daraus, daß es sich bei dem Dalmatiner um den deutlich größeren und stärkeren Hund handelt, dem der Scottish-Terrier nicht ernsthaft gefährlich werden konnte und weiter daraus, daß es zu der Verletzung gekommen ist, weil der Dalmatiner auf diesen zusprang und sofort packte und raufte.

Amtsgericht München, Az.: 242 C 31835/01

Vermieter darf Katzen nicht verbieten

Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters gehalten werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das geht aus einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Kleine Tiere wie Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Etwas anders ist die Lage nach Ansicht von Tierschützern bei Hunden, giftigen und gefährlichen Tieren. Wer diese allerdings trotz Verbot durch den Vermieter hält, müsse mit einer Abmahnung oder sogar der fristlosen Kündigung rechnen. Ausnahmen gebe es höchstens für Tiere, die wie z. B. Blindenhunde vom Mieter aus gesundheitlichen Gründen gehalten werden.

Bundesgerichtshof: Az.: VIII ZR 34/06